Umsetzung von Leitbild und Konzept auf der Beziehungsebene der täglichen Begleitung.
Begleitdiensthelfer:innen arbeiten in allen Bereichen, die für eine umfassende, lebensweltorientierte Begleitung in den unmittelbaren Lebens- und Arbeitsbereichen der Bewohner:innen erforderlich sind. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der vorgegebenen Konzepte, Systeme und Methoden unter Anleitung einer Fachkraft aus.
Sozialtherapeutische, pflegerische und medizinische Begleitung und deren Planung
In der Unterstützungsvereinbarung wird der sozialtherapeutische Handlungsrahmen mit dem Klient:innen und Fachkräften abgestimmt. Medizinisch- therapeutische und pflegerische Maßnahmen werden vom Arzt/von der Ärztin, Pflegedienstleitung bzw. Pflegekonzept vorgegeben.
Zukunftsplanung
Wahrnehmen der Individualität mit ihren Bedürfnissen und Intentionen. Planung, Durchführung und Evaluierung der Zukunftsplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst und den Moderator:innen im Rahmen der Bezugsbegleitung
Angebote zur Freizeitgestaltung
Gruppenangebote zur Freizeitgestaltung werden von den Fachkräften gestaltet und durchgeführt.
Inklusion durch die Gestaltung von und Begleitung bei
Unterstützung und Begleitung beim Erhalten/Erlangen von „Wohlbefinden“
Gesundheit, Kleidung, Ernährung, Räumlichkeiten
Kommunikation und Vernetzung:
Intern mit: Fachdienst, Pflegeleitung, Arzt/Ärztin, Therapeut:in, Handwerker:in,…
Extern mit: Erwachsenenvertretungen, Angehörigen, Ärztinnen/Ärzten, Therapeut:innen, externe WG/Tagesstätte.
Fachliche Aufsicht
Die fachliche Aufsicht liegt bei der anwesenden Fachkraft
Dokumentation
Zusammenarbeit, Organisatorische Einbettung und Reflektion
Dienstvorgesetzter ist der/die Teamleiter:in bzw. der/die Bereichsleiter:in Regelmäßige Teilnahme an der Teamkonferenz.
Ressourcen und Mittel
Bezahlung nach SWÖ Kollektivvertrag VWG 4 .Verwendungsgruppe 4 mit 3 Vordienstjahren 2.475,40 € Brutto bei 37 Wochenstunden.
Nach Absolvierung der Ausbildung zur Heimhilfe VwGr 4 + EEZG.