Umsetzung von Leitbild und Konzept auf der Beziehungsebene der täglichen Begleitung.
Begleitdiensthelfer:innen arbeiten in allen Bereichen, die für eine umfassende, lebensweltorientierte Begleitung in den unmittelbaren Lebens- und Arbeitsbereichen der Bewohner:innen erforderlich sind. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der vorgegebenen Konzepte, Systeme und Methoden unter Anleitung einer Fachkraft aus.
Sozialtherapeutische, pflegerische und medizinische Begleitung und deren Planung
In der Unterstützungsvereinbarung wird der sozialtherapeutische Handlungsrahmen mit dem/der Klient:in und Fachkräften abgestimmt. Pflegerische Maßnahmen dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies ein Laienausmaß nicht übersteigt. Die Einschätzung und Vorgaben dazu werden von der Pflegedienstleitung bzw. Pflegekonzept vorgegeben. Einzelne ärztliche Tätigkeiten dürfen nur nach den Vorgaben des § 50a Ärztegesetzes übertragen werden und unterliegen den Vorgaben des Arztes/der Ärztin.
Zukunftsplanung
Wahrnehmen der Individualität mit ihren Bedürfnissen und Intentionen.
Planung, Durchführung und Evaluierung der Zukunftsplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst und den Moderator:innen im Rahmen der Bezugsbegleitung.
Angebote zur Freizeitgestaltung
Gruppenangebote zur Freizeitgestaltung werden von den Fachkräften gestaltet und durchgeführt.
Inklusion durch die Gestaltung von und Begleitung bei
Unterstützung und Begleitung beim Erhalten/Erlangen von „Wohlbefinden“
Gesundheit, Kleidung, Ernährung, Räumlichkeiten
Kommunikation und Vernetzung
Intern mit: Fachdienst, Pflegeleitung, Arzt/Ärztin, Therapeut:in, Handwerker:in,…
Extern mit: Erwachsenenvertretungen, Angehörigen, Ärztinnen/Ärzten, Therapeut:innen, externe WG/Tagesstätte
Fachliche Aufsicht
Die fachliche Aufsicht liegt bei der anwesenden Fachkraft
Persönliche Eignung zur Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Bereitschaft zur Fortbildung, insbesondere wird das Modul „Unterstützung in der Basisversorgung“ bzw. Ausbildung zur „Heimhilfe“ vom Arbeitgeber vollfinanziert.
Dienstvorgesetzter ist der/die Teamleiter:in
Regelmäßige Teilnahme an der Teamkonferenz.
Bezahlung nach SWÖ Kollektivvertrag VwGr 3
(Verwendungsgruppe 3 mit 3 Vordienstjahren 2.368,50 € Brutto bei 37 Wochenstunden)
Nach Absolvierung der Ausbildung zur Heimhilfe VwGr 4 + EEZG Zulage.