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Aktuelle Seite: Begleitdiensthelfer:in (ohne UBV) Details

Begleitdiensthelfer:in im Begleitbereich

Ziel der Stelle

Umsetzung von Leitbild und Konzept auf der Beziehungsebene der täglichen Begleitung.

Begleitdiensthelfer:innen arbeiten in allen Bereichen, die für eine umfassende, lebensweltorientierte Begleitung in den unmittelbaren Lebens- und Arbeitsbereichen der Bewohner:innen erforderlich sind. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der vorgegebenen Konzepte, Systeme und Methoden unter Anleitung einer Fachkraft aus.

Die Aufgaben im Einzelnen

Sozialtherapeutische, pflegerische und medizinische Begleitung und deren Planung

In der Unterstützungsvereinbarung wird der sozialtherapeutische Handlungsrahmen mit dem/der Klient:in und Fachkräften abgestimmt. Pflegerische Maßnahmen dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies ein Laienausmaß nicht übersteigt. Die Einschätzung und Vorgaben dazu werden von der Pflegedienstleitung bzw. Pflegekonzept vorgegeben. Einzelne ärztliche Tätigkeiten dürfen nur nach den Vorgaben des § 50a Ärztegesetzes übertragen werden und unterliegen den Vorgaben des Arztes/der Ärztin.  

Zukunftsplanung

Wahrnehmen der Individualität mit ihren Bedürfnissen und Intentionen.

Planung, Durchführung und Evaluierung der Zukunftsplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst und den Moderator:innen im Rahmen der Bezugsbegleitung.

Angebote zur Freizeitgestaltung

Gruppenangebote zur Freizeitgestaltung werden von den Fachkräften gestaltet und durchgeführt.

Inklusion durch die Gestaltung von und Begleitung bei

  • Zugehörigkeit erweitern/Freunde finden
  • Wertgeschätzte Rollen (Mann/Frau, Arbeitnehmer,…)
  • Gaben teilen – Teilhabe am Arbeitsleben
  • öffentliche Plätze mit anderen teilen
  • Kontrolle über das eigene Leben – Entscheidungen treffen

Unterstützung und Begleitung beim Erhalten/Erlangen von „Wohlbefinden“

Gesundheit, Kleidung, Ernährung, Räumlichkeiten

Kommunikation und Vernetzung

Intern mit: Fachdienst, Pflegeleitung, Arzt/Ärztin, Therapeut:in, Handwerker:in,…

Extern mit: Erwachsenenvertretungen, Angehörigen,  Ärztinnen/Ärzten, Therapeut:innen, externe WG/Tagesstätte

Fachliche Aufsicht

Die fachliche Aufsicht liegt bei der anwesenden Fachkraft

Anforderungsprofil

Persönliche Eignung zur Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf.

Bereitschaft zur Fortbildung, insbesondere wird das Modul „Unterstützung in der Basisversorgung“ bzw. Ausbildung zur „Heimhilfe“ vom Arbeitgeber vollfinanziert.

Zusammenarbeit, Organisatorische Einbettung und Reflektion

Dienstvorgesetzter ist der/die Teamleiter:in

Regelmäßige Teilnahme an der Teamkonferenz.

Ressourcen und Mittel

Bezahlung nach SWÖ Kollektivvertrag VwGr 3

(Verwendungsgruppe 3 mit 3 Vordienstjahren 2.368,50 € Brutto bei 37 Wochenstunden)

Nach Absolvierung der Ausbildung zur Heimhilfe VwGr 4 + EEZG Zulage.

 

Bewerbungsformular