Qualifizierte Umsetzung von Leitbild und Konzept auf der Beziehungs- und Fachebene der täglichen Begleitung.
Fachbegleiter:innen arbeiten in allen Bereichen, die für eine umfassende, lebensweltorientierte Begleitung in den unmittelbaren Lebens- und Arbeitsbereichen der Bewohner:innen erforderlich sind. Sie üben ihre Tätigkeit selbständig im Rahmen der vorgegebenen Konzepte, Systeme und Methoden aus, wobei keine alleinige Verantwortung durch die Fachkraft vorliegt.
Sozialtherapeutische, pflegerische und medizinische Begleitung und deren Planung
In der Unterstützungsvereinbarung wird der sozialtherapeutische Handlungsrahmen abgestimmt. Medizinisch- therapeutische und pflegerische Maßnahmen werden vom Arzt/von der Ärztin, der Pflegedienstleitung bzw. dem Pflegekonzept vorgegeben.
Zukunftsplanung
Wahrnehmen der Individualität mit ihren Bedürfnissen und Intentionen.
Planung, Durchführung und Evaluierung der Unterstützungsvereinbarungen und Zukunftsplanungen in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst und den Moderator:innen im Rahmen der Bezugsbegleitung.
Angebote zur Freizeitgestaltung
Gruppenangebote zur Freizeitgestaltung werden von den Fachkräften gestaltet und durchgeführt.
Inklusion durch die Gestaltung von und Begleitung bei:
Unterstützung und Begleitung beim Erhalten/Erlangen von „Wohlbefinden
Gesundheit, Kleidung, Ernährung, Räumlichkeiten
Kommunikation und Vernetzung
Intern mit: Fachdienst, Pflegeleitung, Arzt/Ärztin, Therapeut:innen, Hauswirt:in, Handwerker:in, …
Extern mit: Eltern/Erwachsenenvertretetungen, externen Ärztinnen:Ärzten, Therapeut:innen, externe WG/Tagesstätte
Fachliche Aufsicht
Anleitung von: Hilfskräften, Zivildienern, FSJ, Praktikant:innen,…
Dokumentation
Berichtswesen
Verfassen von jährlichen Entwicklungsberichten
Voraussetzung ist eine im Sinne der NÖ Wohn- und Tagesbetreuungsverordnung anerkannte Ausbildungsabschluss auf Fachkraftniveau.
Zusammenarbeit, Organisatorische Einbettung und Reflektion
Dienstvorgesetzter ist der/die Teamleiter:in bzw. die Bereichsleiter:in
Fachliche Weisungsbefugnis gegenüber Hilfskräften.
Regelmäßige Teilnahme an der Teamkonferenz.
Bezahlung nach Kollektivvertrag VWG 6
Bruttomonatsgehalt bei 37 Wochenstunden € 2.849,20
(Verwendungsgruppe 6 bei 3 Jahren Vorerfahrung)